Aßhoff.LegalMarkenrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt für Markenrecht

Ihre Marke sicher anmelden, verteidigen und durchsetzen.

Sie wollen Ihren Namen oder Ihr Logo schützen, haben eine Abmahnung erhalten oder jemand greift Ihre Marke an? Ich begleite Sie beim DPMA, beim EUIPO und vor Gericht – verständlich, mit klaren Kosten und festen Fristen im Blick.

DPMA · EUIPO · WIPOAnmeldung und Verfahren FachanwaltGewerblicher Rechtsschutz & IT-Recht BundesweitKanzlei in Frechen bei Köln
Worum geht es bei Ihnen?

Sechs Situationen, mit denen Mandanten zu mir kommen

Markenrecht beginnt fast immer mit einer konkreten Frage. Wählen Sie Ihre – dort finden Sie Ablauf, Fristen und Kosten.

Abmahnung erhalten?

  1. Frist im Kalender notieren
  2. Nichts unterschreiben, nichts zahlen
  3. Nicht selbst die Gegenseite anrufen
  4. Abmahnung prüfen lassen
Jetzt anrufen
Themen im Markenrecht

Von der Anmeldung bis zum Gerichtssaal – verständlich erklärt

Jedes Thema hat eine eigene Seite mit Ablauf, Fristen, amtlichen Gebühren und den typischen Fehlern, die später teuer werden.

Markenanmeldung

Was ist schützbar, welche Klassen brauche ich, und reicht die deutsche Marke oder brauche ich die Unionsmarke?

  • Markenrecherche vor der Anmeldung
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • DPMA, EUIPO oder internationale Marke (WIPO)
  • Beanstandungen und Zurückweisung
Grundzüge der Markenanmeldung →

Widerspruch & Löschung

Eine jüngere Marke kommt Ihrer zu nahe – oder jemand greift Ihre eingetragene Marke an. So laufen die Verfahren vor den Ämtern.

  • Widerspruch beim DPMA und EUIPO
  • Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
  • Einrede der Nichtbenutzung
  • Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung
Widerspruchs- und Löschungsverfahren →

Abmahnung im Markenrecht

Ob Sie abgemahnt wurden oder selbst abmahnen wollen: Unterlassungserklärung, Kosten und Streitwert richtig einordnen.

  • Abmahnung prüfen und abwehren
  • Modifizierte Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten und Streitwert
  • Selbst abmahnen – rechtssicher
Abmahnung: was jetzt zu tun ist →

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn die Abmahnung nicht reicht: Eilverfahren und Klage vor den spezialisierten Markengerichten.

  • Einstweilige Verfügung
  • Unterlassungs- und Schadensersatzklage
  • Auskunft, Vernichtung, Rückruf
  • Grenzbeschlagnahme durch den Zoll
Marke gerichtlich durchsetzen →
Schutz

Markenüberwachung

Die Ämter prüfen nicht, ob eine neue Anmeldung Ihrer Marke zu nahe kommt. Eine Überwachung meldet Kollisionen, solange die Widerspruchsfrist noch läuft.

Warum Überwachung wichtig ist →
WIPO · Madrid

Internationale Marke

Aus Ihrer deutschen oder Unionsmarke wird mit einer Anmeldung über die WIPO Schutz in ausgewählten Ländern weltweit – zentral verwaltet und verlängert.

Marke international anmelden →
Domain

Marke & Domain

Domain-Grabbing, Tippfehler-Domains, Streit um .de oder .com: Wann die Marke die Domain schlägt und wie DISPUTE-Eintrag und UDRP-Verfahren helfen.

Domainstreit klären →
Markenüberwachung

Die Ämter schützen Ihre Marke nicht von selbst

Viele Markeninhaber gehen davon aus, dass das Amt eine ähnliche Marke gar nicht erst einträgt. Das ist ein Irrtum: Das DPMA überprüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Gegen jüngere Marken vorzugehen, ist Sache des Inhabers – und dafür gibt es enge Fristen.

  • Frist verpasst, Chance verpasst: Nach drei Monaten ist der günstige Widerspruch beim Amt ausgeschlossen. Danach bleiben nur Löschungsklage oder Nichtigkeitsantrag – aufwendiger und teurer.
  • Verwässerung: Jede geduldete ähnliche Marke schwächt die Kennzeichnungskraft Ihrer eigenen Marke.
  • Laufend statt einmalig: Eine Überwachung prüft neue Anmeldungen in Deutschland, der EU und international nach Ihren Klassen – ich bewerte die Treffer und sage Ihnen, welche relevant sind.
So läuft eine Markenüberwachung →

Quelle: DPMA, Häufige Fragen zu Marken.

Überwachung · TrefferKollision möglich
Ihre MarkeNORDLICHTKlassen 09, 35, 42
≈
Neu veröffentlichtNORDLIGHTKlassen 09, 42 · DPMA
  1. Veröffentlichung erkannt
  2. Ähnlichkeit bewertet
  3. Widerspruch bis Fristende

Illustratives Beispiel

DPMA, EUIPO oder WIPO

Deutsch, europäisch oder international – die Eckdaten

Amtliche Gebühren und Fristen auf einen Blick. Anwaltskosten kommen hinzu; sie hängen vom Umfang ab und nenne ich Ihnen vorab verbindlich.

Deutsche MarkeDPMA, MünchenUnionsmarkeEUIPO, AlicanteInternationale RegistrierungWIPO, Genf
SchutzgebietDeutschlandAlle EU-MitgliedstaatenFrei gewählte Mitglieder des Madrider Systems, z. B. USA, UK, Schweiz, China
Anmeldegebühr290 € online inkl. 3 Klassen (Papier 300 €), jede weitere Klasse 100 €850 € für 1 Klasse, 2. Klasse 50 €, ab der 3. Klasse je 150 €653 CHF Grundgebühr (farbig 903 CHF) plus Gebühren je benanntem Land
Widerspruchsfrist3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung3 Monate ab Veröffentlichung der AnmeldungNach dem Recht jedes benannten Landes
Widerspruchsgebühr250 € (+ 50 € je weiteres Zeichen)320 €Je nach Land
Schutzdauer10 Jahre, verlängerbar10 Jahre, verlängerbar10 Jahre, zentral verlängerbar
VoraussetzungKeineKeineBasismarke; in den ersten 5 Jahren abhängig von ihr
Passt, wenn …Sie vor allem in Deutschland tätig sind und günstig starten wollenSie in mehreren EU-Ländern verkaufen oder expandieren wollenSie eine deutsche oder Unionsmarke als Basis haben und außerhalb der EU aktiv werden

Quellen: DPMA Gebührenübersicht Marken, DPMA Widerspruch und Löschung, EUIPO Gebühren, EUIPO Widerspruch, WIPO Madrid-Gebühren. Stand: September 2026.

So arbeiten wir zusammen

In vier Schritten zu einer klaren Entscheidung

01

Kurz schildern

Per Telefon, E-Mail oder Termin. Bei Abmahnungen gern direkt mit Scan des Schreibens.

02

Ersteinschätzung

Sie erfahren, wie die Lage ist, welche Frist läuft und welche Optionen Sie haben.

03

Klare Kosten

Vor jedem Auftrag nenne ich Ihnen die Anwaltskosten und amtlichen Gebühren.

04

Umsetzung

Anmeldung, Widerspruch, Antwort auf die Abmahnung oder Klage – mit Fristenkontrolle.

Rechtsanwalt Guido Aßhoff, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Guido Aßhoff, LL.M.Rechtsanwalt · Aßhoff.Legal
Ihr Anwalt

Markenrecht mit Blick aufs Geschäft

Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht. Viele Markenkonflikte entstehen heute online – bei Domains, Marktplätzen, Apps und Social Media. Deshalb verbinde ich Markenrecht mit technischem Verständnis und dem Ziel, dass Ihre Marke arbeitet statt in Verfahren festzustecken.

Fachanwaltfür gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwaltfür IT-Recht
ÄmterDPMA, EUIPO, WIPO
Gerichtebundesweit an den Markengerichten
Vertreten vor Markengerichten u. a. in
  • Köln
  • Düsseldorf
  • Mannheim
  • Stuttgart
  • Kiel
  • Erfurt
  • Dresden
  • München
  • Frankfurt am Main
Profil auf asshoff.legal
Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA?
Die amtliche Anmeldegebühr beträgt bei elektronischer Anmeldung 290 Euro einschließlich bis zu drei Klassen, bei Anmeldung auf Papier 300 Euro. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten für Recherche und Anmeldung.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine neue Marke Widerspruch einzulegen?
Beim DPMA beträgt die Widerspruchsfrist drei Monate ab Veröffentlichung der Eintragung, beim EUIPO drei Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung. Die Fristen sind nicht verlängerbar.
Ich habe eine markenrechtliche Abmahnung erhalten. Was soll ich tun?
Die Frist notieren, nichts unterschreiben und nicht selbst mit der Gegenseite telefonieren. Lassen Sie die Abmahnung vor Fristablauf prüfen: Oft ist die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder die Forderung überhöht.
DPMA oder EUIPO – wo sollte ich meine Marke anmelden?
Die deutsche Marke beim DPMA schützt nur in Deutschland und ist günstiger. Die Unionsmarke beim EUIPO gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, kostet ab 850 Euro für eine Klasse und ist anfälliger für Widersprüche aus allen EU-Ländern. Entscheidend sind Ihre Zielmärkte.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Deutsche Marken und Unionsmarken sind jeweils zehn Jahre geschützt und können beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Wird eine Marke fünf Jahre nicht ernsthaft benutzt, kann sie wegen Verfalls angegriffen werden.
Arbeiten Sie nur für Mandanten aus Köln?
Nein. Die Kanzlei sitzt in Frechen bei Köln. Markenverfahren vor DPMA und EUIPO laufen schriftlich und digital, daher betreuen wir Mandanten bundesweit.
Prüft das DPMA, ob es meine Marke schon gibt?
Nein. Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse, etwa ob eine Marke rein beschreibend ist. Ob ähnliche oder identische ältere Marken existieren, prüft es nicht. Deshalb sind eine Recherche vor der Anmeldung und eine laufende Markenüberwachung danach so wichtig.
Wie melde ich meine Marke international an?
Über das Madrider System der WIPO. Grundlage ist eine deutsche Marke oder Unionsmarke als Basismarke. Mit einer Anmeldung benennen Sie die gewünschten Länder; die WIPO-Grundgebühr beträgt 653 Schweizer Franken, farbig 903 Franken, hinzu kommen Gebühren je Land. In den ersten fünf Jahren hängt die internationale Registrierung von der Basismarke ab.
Jemand hat eine Domain mit meiner Marke registriert. Was kann ich tun?
Das hängt von der Endung und der Nutzung ab. Bei .de-Domains sichert ein DISPUTE-Eintrag bei der DENIC, dass die Domain nicht an Dritte übertragen wird, bis der Streit geklärt ist. Bei .com und anderen generischen Endungen gibt es das UDRP-Schiedsverfahren der WIPO. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach Markenrecht und Namensrecht – nicht jede gleichnamige Domain verletzt eine Marke.
Erstberatung

Eine Marke ist schnell angemeldet. Richtig geschützt ist sie erst mit Plan.

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.